Köln/Waldbröl, 22.01.2026 – Im Streit um den Glasfaserausbau in Waldbröl hat das zuständige Verwaltungsgericht zugunsten der GlasfaserPlus entschieden. Das Gericht folgte der Argumentation des Unternehmens und stellte fest, dass die Stadt Waldbröl der GlasfaserPlus die nötigen Genehmigungen für den Glasfaser-Ausbau nicht hätte verweigern dürfen.
Damit sorgt das Urteil für Klarheit in einem langen schwelenden Konflikt und unterstreicht die klare Rechtslage in Deutschland: Das Telekommunikationsgesetz (TKG) setzt ausdrücklich auf offenen Wettbewerb und verbietet es Kommunen, einzelnen Unternehmen den Ausbau pauschal zu untersagen.
„Wir freuen uns über die Entscheidung des Gerichts, auch wenn sie für uns keine große Überraschung war. Die Regeln für den Glasfaserausbau sind in Deutschland klar: Wettbewerb ist ausdrücklich gewollt und Kommunen dürfen interessierten Unternehmen den Ausbau nicht verwehren. Ein solches Vorgehen steht aus unserer Sicht im klaren Widerspruch zu den Grundprinzipien eines offenen Marktes.“, erklärt Martin Kolb, Relationship Manager der GlasfaserPlus. „Gerade vor diesem Hintergrund waren wir verwundert, dass der Stadtrat dieses Vorgehen geschlossen mitgetragen hat. Zumindest von einzelnen Parteien hätten wir erwartet, dass sie sich deutlicher zur freien Marktwirtschaft bekennen.“
Verzögerungen zulasten von Wettbewerb und Bürgern
Die GlasfaserPlus hatte der Kommune bereits im Dezember 2021 erstmals die konkreten Planungen zum Ausbau vorgestellt, den das Kölner Unternehmen wie bei grundsätzlich allen Projekten ohne Vorbehalt wie etwa Vorvermarktungsquoten verbindlich durchgeführt hätte. Im Januar 2023 wurden erste konkrete Gespräche hinsichtlich des Ausbaus vor Ort geführt, da der ursprüngliche Bauzeitenplan einen Baustart im Juli 2023 vorsah und durch die fehlenden Genehmigungen nicht gehalten werden konnte. Seit diesem Zeitpunkt hat die GlasfaserPlus mehrfach das Gespräch mit der Stadt und Vertretern des oberbergischen Kreises gesucht, um eine einvernehmliche Lösung zu finden und hat auch eine Mitverlegung mit dem Wettbewerb immer wieder angeboten. Diese Gespräche und das Angebot zur Mitverlegung blieben jedoch ohne Ergebnis, sodass das Unternehmen letztlich als letztes Mittel den Rechtsweg beschreiten musste. In dieser Zeit konnte ein Wettbewerber im Stadtgebiet bereits mit dem Ausbau beginnen, während GlasfaserPlus an eigenen Maßnahmen gehindert war.
„Das bedeutet für uns einen klaren Wettbewerbsnachteil, den wir weder verursacht noch eingeplant haben“, erläutert Kolb. „Dabei tut es uns vor allem für die vielen Bürgerinnen und Bürger leid, die sich bewusst für einen Anschluss über unser Netz entschieden haben und nun deutlich länger warten müssen als nötig gewesen wäre.“
Ausbaupläne werden neu bewertet
Nach dem Urteil wird die GlasfaserPlus ihre Ausbaupläne für Waldbröl nun noch einmal sorgfältig prüfen. Durch die lange Verzögerung haben sich die Rahmenbedingungen spürbar verändert.
„Wir werden uns die Situation nun in Ruhe anschauen und anschließend entscheiden, welche Teile von Waldbröl wir ausbauen werden“, so Kolb abschließend. „Sobald diese Entscheidung getroffen ist, werden wir die Öffentlichkeit und unsere Kundinnen und Kunden selbstverständlich umgehend informieren.“

